Liegt der erreichte Mittelwert bei LTE deutlich unter dem beworbenen Wert, kann die Werbung irreführend sein. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Urteil: 45 statt beworbener 100 MBit/s ist irreführende Werbung
November 13th, 2015
teltarif.de - Mobilfunknews
Liegt der erreichte Mittelwert bei LTE deutlich unter dem beworbenen Wert, kann die Werbung irreführend sein. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. 


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